Parkett auf beheiztem Untergrund

Die meisten Parkettbeläge eignen sich zur Verlegung auf beheizte Unterkonstruktionen. Möglich sind sowohl verklebte wie auch schwimmend verlegte Parkettarten. Bei den nicht vollflächig verklebten Parkettbelägen ist eine erhöhte Trägheit der Regelcharakteristik in Kauf zu nehmen.
Die maximale Oberflächentemperatur des fertigen Parkettbodens darf schon aus physiologischen Überlegungen den Wert von 27 °C nicht überschreiten. Um Temperaturüberschreitungen zu verhindern, sind oftmals Dämmungen über den Leitungen nötig.
Die Überdeckung der Heizsysteme mit Unterlagsbodenmaterial muss bei vollflächig verklebtem Parkett die Minimalstärke von SIA Norm 251 aufweisen.
Die Heizung muss, nachdem der Untergrund die Endfestigkeit erreicht hat, während mindestens 14 Tagen mit ca. 2/3 der später maximalen Vorlauftemperatur in Betrieb gewesen sein. In der Mitte der Vorheizperiode muss die Leistung während mindestens zwei Tagen auf Maximum gestellt werden. Ein bis zwei Tage vor der Parkettverlegung ist die Heizung abzuschalten oder je nach Aussentemperatur soweit zu reduzieren, dass die Oberflächentemperatur des Untergrundes 20 °C nicht übersteigt. Durch diese Massnahme werden Feuchtigkeitsschäden, infolge von Restfeuchte vermieden. Nach Abschluss der Verlegung darf die Temperatur in den Heizleitungen um maximal 5°C täglich erhöht werden. 
Die maximal gemessenen Feuchtigkeitsgrenzwerte gemäss SIA (gemessen mit CM-Messgerät) müssen eingehalten werden. 
Zement-Unterlagsboden bis 1.5 % (* bis 2.3 %)
Anhydritgebundener Fliess-Unterlagsboden bis 0.3 % (* bis 0.5 %)
Anhydritgeb. konventioneller Unterlagsboden bis 0.3 % (* bis 0.5 %)
* Wert ohne Bodenheizung
Der Leitungsverlauf in der Unterkonstruktion ist bauseits bekannt zu geben. Über die Messung ist ein Protokoll zu erstellen.
 
<<<  zur Übersicht